Gesetzesänderungen ab 2015 für Hausbesitzer und Mieter

Mandy Markwordt – homify Mandy Markwordt – homify
homify Cocinas modernas: Ideas, imágenes y decoración
Loading admin actions …

Wie immer zu Jahresbeginn, kommen auch ab Januar 2015 neue Gesetze auf uns zu. Im Großen und Ganzen dienen die neuen Bestimmungen dazu, die Umwelt zu entlasten, Energie zu sparen und sogar unsere Gesundheit zu schonen. 

Wir erklären euch ein paar der wichtigsten neuen Verpflichtungen und Rechte, die eure vier Wände betreffen. Auch für Wohnungssuchende gibt es gute Neuigkeiten: Noch in der ersten Hälfte des Jahres soll ein neues Gesetz verabschiedet werden, in dem festgelegt wird, dass zukünftig derjenige, der einen Makler engagiert, diesen auch bezahlen muss. Somit würden für viele Mieter zukünftig die Provisionskosten entfallen.

Alte Kamine und Heizungen austauschen

Seit dem 1. Januar 2015 dürfen einige alte Kamin- und Kachelöfen nicht mehr in Betrieb genommen werden. Der Grund dafür ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV), in der verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissonen alter Öfen festgelegt wurden.

Somit müssen sämtliche Kamin- und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1975 in Betrieb genommen wurden und die Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, bis zum 1. Januar 2015 umgerüstet oder stillgelegt werden. Zudem sind ein Feinstaubausstoß von über 0,15 Gramm pro Kubikmeter (g/m³) und Kohlenmonoxid-Emissionen von mehr als 4 g/m3 unzulässig. 

Auch Heizungen und Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen nun ausgetauscht werden.

Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob euer Kamin oder eure Heizung von diesen Bedingungen betroffen sind, stehen euch unsere Experten gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Neue Regelungen für Dunstabzughauben

Lacquered kitchen with kitchen island homify Cocinas modernas: Ideas, imágenes y decoración Estanterías y despensas

Auch in der Küche erwarten euch einige Änderungen, denn ein paar EU-Energielabel wurden neu organisiert. Dunstabzugshauben mit der Energieeffizienzklasse G dürfen ab Februar 2015 nicht mehr verkauft werden. Auch bei Backöfen werden die Energieeffizienzklasse D sowie die schlechtesten Modelle aus C nicht mehr für den Markt zugelassen.

Energiesparen mit der Kaffeemaschine

homify Cocinas: Ideas, imágenes y decoración

Wer kennt das nicht: An unserem Arbeitsplatz ist die Kaffeemaschine zweifelsohne das Gerät, das tagtäglich am meisten in Betrieb ist. Und genau an dieser Stelle wird nun angesetzt, um Energie zu sparen. Ab Januar 2015 dürfen nämlich nur noch Kaffeemaschinen mit einer Abschaltautomatik vertrieben werden. Die Zeiten, nach denen sich die Maschine ausschalten soll, sind unterschiedlich: Eine Filterkaffeemaschine mit Glaskanne soll nicht länger als 40 Minuten in Betrieb bleiben, während Pad- und Kapselmaschinen nach dem letzten Brühvorgang noch 30 Minuten im Stand-by verharren können.

Mehr Tipps für energiesparendes Wohnen findet ihr hier: Energiesparen – Tipps & Tricks.

Rauchmelderpflicht

Seit Beginn des Jahres gilt auch in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen die Pflicht, einen Brandmelder in der Wohnung anzubringen. Dafür vorgesehene Räume sind das Schlafzimmer sowie Flure, die als Fluchtweg dienen. Jeder Hausbesitzer ist dafür veranwortlich, dass in den Mietwohnungen Brandmelder angebracht werden.

¿Necesitás ayuda con tu proyecto?
¡Contactanos!

Destacados de nuestra revista